3. Geltendmachung gegen Treu und Glauben
Art. 25
3. Geltendmachung gegen Treu und Glauben
1 Die Berufung auf Irrtum ist unstatthaft, wenn sie Treu und Glauben widerspricht.
2 Insbesondere muss der Irrende den Vertrag gelten lassen, wie er ihn verstanden hat, sobald der andere sich hierzu bereit erklärt.
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