3. Geltendmachung gegen Treu und Glauben

Art. 25

3. Geltendmachung gegen Treu und Glauben

1 Die Berufung auf Irrtum ist unstatthaft, wenn sie Treu und Glauben widerspricht.

2 Insbesondere muss der Irrende den Vertrag gelten lassen, wie er ihn verstanden hat, sobald der andere sich hierzu bereit erklärt.


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