E. Statuten
Art. 776
E. Statuten
I. Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt
Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über:
1.die Firma und den Sitz der Gesellschaft;
2.den Gegenstand des Unternehmens;
3.die Höhe des Stammkapitals und den Betrag der Stammeinlage jedes Gesellschafters;
4.die Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen.
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