E. Statuten

Art. 776

E. Statuten

I. Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt

Die Statuten müssen Bestimmungen enthalten über:

1.

die Firma und den Sitz der Gesellschaft;

2.

den Gegenstand des Unternehmens;

3.

die Höhe des Stammkapitals und den Betrag der Stammeinlage jedes Gesellschafters;

4.

die Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen.


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