II. Inhalt der Eintragung

Art. 781

II. Inhalt der Eintragung

In das Handelsregister sind einzutragen:

1.

das Datum der Statuten;

2.

die Firma und der Sitz der Gesellschaft;

3.

der Gegenstand und, wenn die Statuten darüber eine Bestimmung enthalten, die Dauer des Unternehmens;

4.

der Name, der Wohnort und die Staatsangehörigkeit jedes Gesellschafters, für juristische Personen und Handelsgesellschaften die Firma und der Sitz;

5.

die Höhe des Stammkapitals und der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter;

6.

der Gegenstand und die Anrechnung der Sacheinlagen und der übernommenen Vermögenswerte;

7.

die Namen der Geschäftsführer unter Angabe des Wohnortes und der Staatsangehörigkeit;

8.

die Art der Ausübung der Vertretung;

9.

die Art und Weise, wie die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen.


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