Art. 46 Aufhebung bisherigen Rechts

Art. 46 Aufhebung bisherigen Rechts

Es werden aufgehoben:


a.die Verordnung vom 26. Juni 19951 über die Entlastung von der Mehrwertsteuer für diplomatische Missionen, ständige Missionen, konsularische Posten und internationale Organisationen sowie bestimmte Kategorien von Personen;b.die Verordnung vom 14. Dezember 19942 über die Erstattung der Mehrwertsteuer an Abnehmer mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland;c.die Verordnung vom 14. Dezember 19943 über die Umschreibung der zum reduzierten Satz besteuerten Gegenstände;d.die Verordnung vom 14. Dezember 19944 über die Besteuerung der Umsätze und der Einfuhr von Münz- und Feingold;e.die Verordnung vom 14. Dezember 19945 über die Verlagerung der Steuerentrichtung.

1 [AS 1995 2888]
2 [AS 1994 3162]
3 [AS 1994 3164]
4 [AS 1994 3166]
5 [AS 1994 3168]


Stand am 1. Mai 2007

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