Art. 13 Gegenverkehr

Art. 13 Gegenverkehr

1 Das Signal «Gegenverkehr» (1.26) warnt vor entgegenkommenden Fahrzeugen.


2 Das Signal «Gegenverkehr» steht:


a.auf Autobahnen, wenn ein Fahrstreifen für den Gegenverkehr reserviert ist (z. B. wegen Bauarbeiten oder Unfällen auf der Gegenfahrbahn);b.beim Beginn von Autostrassen nach dem Signal «Autostrasse» (4.03), wenn die Autostrasse auf eine Autobahn folgt;c....1d.am Ende von Einbahnstrassen, sobald eine Strecke mit Gegenverkehr folgt.

1 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 25. Jan. 1989 (AS 1989 438).


Stand am 1. Juli 2007

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