Art. 41 Einfahrten in Autobahnen und Autostrassen

Art. 41 Einfahrten in Autobahnen und Autostrassen

1 Die Signale «Einfahrt von rechts» (3.07) und «Einfahrt von links» (3.08) kündigen dem Führer auf Autobahnen und Autostrassen an, dass er mit einfahrenden Fahrzeugen zu rechnen hat, gegenüber denen er vortrittsberechtigt ist.


2 Für die Aufstellung der Signale gilt Artikel 88 Absatz 2.

Stand am 1. Juli 2007

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