C. Anfang und Ende der Persönlichkeit
Art. 31
C. Anfang und Ende der Persönlichkeit
I. Geburt und Tod
1 Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode.
2 Vor der Geburt ist das Kind unter dem Vorbehalt rechtsfähig, dass es lebendig geboren wird.
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