Art. 1091 Beschwerde an das Bundesverwalt
Art. 1091 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt in Abweichung von Artikel 58 Absatz 1 ATSG2 Beschwerden gegen Einspracheentscheide über:
a.die Zuständigkeit der SUVA zur Versicherung der Arbeitnehmer eines Betriebes;b.die Zuteilung der Betriebe und der Versicherten zu den Klassen und Stufen der Prämientarife;c.Anordnungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten.
1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 111 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (SR 173.32).
2 SR 830.1
Stand am 13. Juni 2006
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