Herabsetzung des Vorsteuerabzugs bei Entgeltsminderungen

Art. 40 Herabsetzung des Vorsteuerabzugs bei Entgeltsminderungen

Sind die von der steuerpflichtigen Person aufgewendeten Entgelte niedriger als die vereinbarten oder sind ihr Entgelte zurückerstattet worden, so ist die Vorsteuer entweder nur vom tatsächlich geleisteten Entgelt zu berechnen oder in der Abrechnung über die Periode, in der die Entgeltsminderung eintritt, herabzusetzen.

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