Wald
Art. 77 Wald
1 Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz—, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann.
2 Er legt Grundsätze über den Schutz des Waldes fest.
3 Er fördert Massnahmen zur Erhaltung des Waldes.
Stand am 8. August 2006Gewichtungen werden nur von eingeloggten Benutzern akzeptiert!
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