24 Offiziere

24 Offiziere

1 Die Offiziere tragen die Verantwortung für die Führung, Ausbildung und Erziehung sowie den Einsatz der Verbände.1

2 Offiziere führen die Verbände ab Stufe Zug. Sie können in Stäben eingesetzt werden oder als Spezialisten besondere Aufgaben erfüllen.

3 Unteroffiziere, Obergefreite, Gefreite und Soldaten mit besonderen Fachkenntnissen können bei Bedarf mit entsprechenden Offiziersfunktionen betraut und zum Fachoffizier ernannt werden.2

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
2 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005

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