50 Parkdienst

50 Parkdienst

1 Der Parkdienst umfasst die Wartung der persönlichen Waffe, der Kollektivwaffen, der Munition, der Fahrzeuge und Geräte sowie des übrigen Materials.

2 Zum Parkdienst gehören auch die Pflege und die Unterbringung der Armeetiere.

3 Der Parkdienst wird durch die Kader kontrolliert.
Stand am 29. November 2005

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