100 Beratung und Betreuung

100 Beratung und Betreuung

1 Angehörige der Armee, die Hilfe benötigen, werden seelsorgerisch, medizinisch, psychologisch und sozial beraten und betreut. Der Sozialdienst der Armee bietet insbesondere bei persönlichen und finanziellen Problemen Unterstützung an.

2 In persönlichen Fragen und Angelegenheiten können sich Angehörige der Armee direkt an ihre Kommandanten, an den Truppenarzt, an den Armeeseelsorger und an den Sozialdienst der Armee wenden.1

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005

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