III. Ausnahmen

Art. 40c1

III. Ausnahmen

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er:

a.

die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat;

b.

seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat.

1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1990 (AS 1991 846; BBl 1986 II 354). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Juni 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 3120 3121; BBl 1993 I 805).


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