3. Nichtige Beschlüsse
Art. 7141
3. Nichtige Beschlüsse
Für die Beschlüsse des Verwaltungsrates gelten sinngemäss die gleichen Nichtigkeitsgründe wie für die Beschlüsse der Generalversammlung.
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733 786; BBl 1983 II 745).
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