B. Verwaltung

Art. 765

B. Verwaltung

I. Bezeichnung und Befugnisse

1 Die unbeschränkt haftenden Mitglieder bilden die Verwaltung der Kommanditaktiengesellschaft. Ihnen steht die Geschäftsführung und die Vertretung zu. Sie sind in den Statuten zu nennen.

2 Die Namen der Mitglieder der Verwaltung sind unter Angabe des Wohnortes und der Staatsangehörigkeit in das Handelsregister einzutragen.

3 Für Änderungen im Bestande der unbeschränkt haftenden Mitglieder bedarf es der Zustimmung der bisherigen Mitglieder und der Änderung der Statuten.


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