II. Weitere Bestimmungen

Art. 777

II. Weitere Bestimmungen

1. Im Allgemeinen

Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen der Aufnahme in die Statuten:

1.

die Erhöhung des gesetzlichen Mindestbetrages der auf jede Stammeinlage zu leistenden Einzahlung, von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Bestimmungen über die Leistung dieser Einlage sowie Konventionalstrafen bei nicht rechtzeitiger Erfüllung der Einzahlungspflicht;

2.

die Begründung der Nachschusspflicht der Gesellschafter sowie der Pflicht zu weiteren Leistungen über die Stammeinlage hinaus, wobei für die nähere Umschreibung dieser Leistungen auf ein Reglement verwiesen werden kann;

3.

die Ersetzung der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung durch schriftliche Abstimmung sowie besondere Vorschriften über die Einberufung dieser Versammlung und die Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung;

4.

von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Vorschriften über die Bemessung des Stimmrechtes und über die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung;

5.

die Ausdehnung des Konkurrenzverbotes auf alle Gesellschafter;

6.

von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Bestimmungen über die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum Betrieb des ganzen Gewerbes sowie über die Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere durch Einsetzung einer besonderen Kontrollstelle;

7.

das Verbot oder eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Beschränkung der Abtretung von Gesellschaftsanteilen;

8.

eine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Verteilung des Reingewinnes und das Versprechen von Bauzinsen;

9.

die Gewährung eines Austrittsrechtes und die Bedingungen für dessen Ausübung;

10.

die Begrenzung der Dauer des Unternehmens;

11.

Bestimmungen über andere als die gesetzlichen Auflösungsgründe.


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