2. Weitere Bestimmungen

Art. 833

2. Weitere Bestimmungen

Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen der Aufnahme in die Statuten:

1.

Vorschriften über die Schaffung eines Genossenschaftskapitals durch Genossenschaftsanteile (Anteilscheine);

2.

Bestimmungen über nicht durch Einzahlung geleistete Einlagen auf das Genossenschaftskapital (Sacheinlagen), deren Gegenstand und deren Anrechnungsbetrag, sowie über die Person des einlegenden Genossenschafters;

3.

Bestimmungen über Vermögenswerte, die bei der Gründung übernommen werden, über die hiefür zu leistende Vergütung und über die Person des Eigentümers der zu übernehmenden Vermögenswerte;

4.

von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Vorschriften über den Eintritt in die Genossenschaft und über den Verlust der Mitgliedschaft;

5.

Bestimmungen über die persönliche Haftung und die Nachschusspflicht der Genossenschafter;

6.

von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Vorschriften über die Organisation, die Vertretung, die Abänderung der Statuten und über die Beschlussfassung der Generalversammlung;

7.

Beschränkungen und Erweiterungen in der Ausübung des Stimmrechtes;

8.

Bestimmungen über die Berechnung und die Verwendung des Reinertrages und des Liquidationsüberschusses.


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