Art. 821 Besondere Amts- und Verwa
Art. 821 Besondere Amts- und Verwaltungshilfe
In Abweichung von Artikel 33 ATSG2 geben die Versicherer den zuständigen Behörden auf Anfrage kostenlos die notwendigen Auskünfte und Unterlagen für:
a.die Ausübung des Rückgriffsrechts nach Artikel 41 Absatz 3;b.die Festsetzung der Prämienverbilligung.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V der BVers vom 21. Juni 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3453 3471; BBl 2002 803).
2 SR 830.1
Stand am 27. Dezember 2006
Gewichtungen werden nur von eingeloggten Benutzern akzeptiert!
Achtung! Einige Titel sind noch nicht korrekt eingetragen. Es könnte eine Weile dauern, bis alle Artikel angepasst und korrigiert sind. Die neusten Artikel entnehmen Sie bitte aus der offiziellen Bundeswebseite. Danke für Euer Verständnis und Gruss, Euer Webmaster von www.rechtundgesetz.ch
Mitgliederkommentare zu diesem Artikel
Keine Kommentare vorhanden.