Art. 821 Besondere Amts- und Verwa

Art. 821 Besondere Amts- und Verwaltungshilfe

In Abweichung von Artikel 33 ATSG2 geben die Versicherer den zuständigen Behörden auf Anfrage kostenlos die notwendigen Auskünfte und Unterlagen für:


a.die Ausübung des Rückgriffsrechts nach Artikel 41 Absatz 3;b.die Festsetzung der Prämienverbilligung.

1 Fassung gemäss Ziff. I der V der BVers vom 21. Juni 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3453 3471; BBl 2002 803).
2 SR 830.1


Stand am 27. Dezember 2006

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