Art. 38 Wiedererwägungsgesuch in besonderen Fällen

Art. 38 Wiedererwägungsgesuch in besonderen Fällen

Gegen Aufgebote sowie gegen Entscheide über Dienstverschiebungen, Dienstvorausleistungen, freiwillige Dienstleistungen und Dispensationen vom Assistenz- oder vom Aktivdienst können die Angehörigen der Armee ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Die Dienstbeschwerde ist in diesen Fällen nicht zulässig.

Stand am 1. Mai 2007

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