3. Klage aus Besitzesstörung
Art. 928
3. Klage aus Besitzesstörung
1 Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht gestört, so kann der Besitzer gegen den Störenden Klage erheben, auch wenn dieser ein Recht zu haben behauptet.
2 Die Klage geht auf Beseitigung der Störung, Unterlassung fernerer Störung und Schadenersatz.
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