A. Voraussetzungen und Verfahren
Art. 117
A. Voraussetzungen und Verfahren
1 Die Ehegatten können die Trennung unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Scheidung verlangen.
2 Die Bestimmungen über das Scheidungsverfahren sind sinngemäss anwendbar.
3 Das Recht, die Scheidung zu verlangen, wird durch das Trennungsurteil nicht berührt.
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