Art. 991 Vollstreckung von Prämienrechnun
Art. 991 Vollstreckung von Prämienrechnungen
Die auf rechtskräftigen Verfügungen beruhenden Prämienrechnungen werden nach Artikel 54 ATSG2 vollstreckbar.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V der BVers vom 21. Juni 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3453 3471; BBl 2002 803).
2 SR 830.1
Stand am 13. Juni 2006
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