Art. 1091 Beschwerde an das Bundesverwalt

Art. 1091 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt in Abweichung von Artikel 58 Absatz 1 ATSG2 Beschwerden gegen Einspracheentscheide über:


a.die Zuständigkeit der SUVA zur Versicherung der Arbeitnehmer eines Betriebes;b.die Zuteilung der Betriebe und der Versicherten zu den Klassen und Stufen der Prämientarife;c.Anordnungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten.

1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 111 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (SR 173.32).
2 SR 830.1


Stand am 13. Juni 2006

Dieser Artikel wurde noch nicht bewertet.

Gewichtungen werden nur von eingeloggten Benutzern akzeptiert!

Achtung! Einige Titel sind noch nicht korrekt eingetragen. Es könnte eine Weile dauern, bis alle Artikel angepasst und korrigiert sind. Die neusten Artikel entnehmen Sie bitte aus der offiziellen Bundeswebseite. Danke für Euer Verständnis und Gruss, Euer Webmaster von www.rechtundgesetz.ch

Mitgliederkommentare zu diesem Artikel

Keine Kommentare vorhanden.

Impressum, Kontakt & Distanzierungen | Datenschutz | Copyright 2006-2024 by Foxware Fluri | www.rechtundgesetz.ch (v3.1)

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Meh dazu