c. Zahlungsmodus
Art. 136
c. Zahlungsmodus
1 Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung oder unter Gewährung eines Zahlungstermins von höchstens sechs Monaten.
2 ...1
1 Aufgehoben durch Art. 58 SchlT ZGB (SR 210).
Stand am 1. Juli 2007
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