Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts in besonderen Fällen
Art. 39 Ausschluss des Vorsteuerabzugsrechts in besonderen Fällen
1 Weiss die steuerpflichtige Person oder hätte sie bei sorgfältiger Prüfung wissen können, dass derjenige, der ihr eine Rechnung nach Artikel 37 Absatz 1 ausgestellt hat, nicht als steuerpflichtige Person eingetragen ist, so berechtigt sie diese Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug.
2 Wendet die steuerpflichtige Person für die Versteuerung von gebrauchten beweglichen Gegenständen die Margenbesteuerung nach Artikel 35 an, so ist sie nicht be
10 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Dez. 1999 über die Anhebung der Mehrwertsteuer
sätze zur Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2000
1134).
rechtigt, die ihr auf dem Ankauf solcher Gegenstände in Rechnung gestellte oder die von ihr auf der Einfuhr solcher Gegenstände entrichtete Steuer in Abzug zu bringen.
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