Beseitigung von Vermessungs- und Wasserstandszeichen

Art. 257

Beseitigung von Vermessungs- und Wasserstandszeichen


Wer ein öffentliches Vermessungs- oder Wasserstandszeichen beseitigt, verrückt, unkenntlich macht oder falsch setzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Stand am 19. Dezember 2006

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