Abschnitt V der Konvention wird Abschnitt III der Konvention; Artikel 57 der Konvention wird Artikel 52 der Konvention; die Artikel 58 und 59 der Konvention werden gestrichen, und die Artikel 60 bis 66 der Konvention werden Artikel 53 bis 59 der Konvention.
Abschnitt I der Konvention erhält die Überschrift ..., und der neue Abschnitt III der Konvention erhält die Überschrift ... . Die Artikel 1 bis 18 und die neuen Artikel 52 bis 59 der Konvention erhalten die im Anhang zu diesem Protokoll aufgeführten Überschriften.
Im neuen Artikel 56 werden in Absatz 1) nach dem Wort «Konvention» die Worte ... eingefügt; in Absatz 4) werden die Worte «der Kommission für die Behandlung der Gesuche» und «gemäss Artikel 25 dieser Konvention» jeweils durch die Worte ... und ... ersetzt. Im neuen Artikel 58 Absatz 4) werden die Worte «nach Artikel 63» durch die Worte ... ersetzt.
Das Zusatzprotokoll4 zur Konvention wird wie folgt geändert:
Die Artikel erhalten die im Anhang zu diesem Protokoll aufgeführten Überschriften, und
in Artikel 4 Absatz 3) werden die Worte «gemäss Artikel 63» durch die Worte «gemäss Artikel 56» ersetzt.
Protokoll Nr. 45 wird wie folgt geändert:
die Artikel erhalten die im Anhang zu diesem Protokoll aufgeführten Überschriften;
in Artikel 5 Absatz 3) werden die Worte «des Artikels 63» durch die Worte «des Artikels 56» ersetzt; es wird folgender neuer Absatz 5) angefügt:
«Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1) oder 2) abgegeben hat, kann jederzeit danach für eines oder mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die Zuständigkeit des Gerichtshofs, Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichen Organisationen oder Personengruppen nach Artikel 34 der Konvention entgegenzunehmen, für die Artikel 1 bis 4 dieses Protokolls insgesamt oder für einzelne dieser Artikel annimmt.»;
Artikel 6 Absatz 2) wird gestrichen.
Protokoll Nr. 66 wird wie folgt geändert:
Die Artikel erhalten die im Anhang zu diesem Protokoll aufgeführten Überschriften, und
in Artikel 4 werden die Worte «nach Artikel 64» durch die Worte ... ersetzt.
Protokoll Nr. 77 wird wie folgt geändert:
Die Artikel erhalten die im Anhang zu diesem Protokoll aufgeführten Überschriften;
in Artikel 6 Absatz 4) werden die Worte «des Artikels 63» durch die Worte ... ersetzt; es wird folgender neuer Absatz 6) angefügt:
...
Artikel 7 Absatz 2) wird gestrichen.
Protokoll Nr. 98 wird aufgehoben.