Die Grosse Kammer, die Kammern und die Komitees tagen ständig. Der Gerichtshof legt jedoch jedes Jahr auf Vorschlag seines Präsidenten Sitzungsperioden fest.
In dringenden Fällen kann der Präsident die Grosse Kammer und die Kammern auch ausserhalb dieser Sitzungsperioden einberufen.