Der Gerichtshof erlässt seine Urteile in englischer oder französischer Sprache, wenn er nicht beschliesst, ein Urteil in beiden Amtssprachen zu erlassen. Die Urteile der Grossen Kammer jedoch werden in beiden Amtssprachen erlassen, wobei beide Sprachversionen gleichermassen verbindlich sind.
Art. 76 – Sprache des Urteils
Art. 76
Sprache des Urteils
- Gliederungspfad
- Titel II Das Verfahren Kapitel VIII Die Urteile
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 28.04.2025
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Art. 76 Sprache des Urteils Der Gerichtshof erlässt seine Urteile in englischer oder französischer Sprache, wenn er nicht beschliesst, ein Urteil in beiden Amtssprachen zu erlassen. Die Urteile der Grossen Kammer jedoch werden in beiden Amtssprachen erlassen, wobei beide Sprachversionen gleichermass
- SR-Nummer
- SR 0.101.2
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 04.11.1998
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht