Diese Konvention berührt nicht die dem Ministerkomitee durch die Satzung des Europarats33 übertragenen Befugnisse.
Art. 54 – Befugnisse des Ministerkomitees
Art. 54
Befugnisse des Ministerkomitees
- 33 SR 0.192.030
- Gliederungspfad
- Abschnitt III: Verschiedene Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 16.09.2022
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Art. 54 Befugnisse des Ministerkomitees Diese Konvention berührt nicht die dem Ministerkomitee durch die Satzung des EuroparatsSR 0.192.030 übertragenen Befugnisse. SR 0.192.030 Abschnitt III: Verschiedene Bestimmungen
- SR-Nummer
- SR 0.101
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 04.11.1950
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht