Die Vertragsparteien verpflichten sich, die folgenden Artikel, nach Massgabe von Artikel 12 dieser Charta, als für sich bindend anzusehen.
Art. 1
Kontingente vergleichen
Art. 1
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 16.03.2022
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Kontingente vergleichen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Stand
–
Letzter RUG Snapshot
–
Artikel-Version
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die folgenden Artikel, nach Massgabe von Artikel 12 dieser Charta, als für sich bindend anzusehen.
- SR-Nummer
- SR 0.102
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 15.10.1985
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht