Unbeschadet allgemeinerer gesetzlicher Bestimmungen müssen die kommunalen Gebietskörperschaften das Recht haben, ihre internen Verwaltungsstrukturen selbst zu bestimmen, um sie ihren besonderen Bedürfnissen anpassen und eine wirksame Geschäftsabwicklung gewährleisten zu können.
Die Beschäftigungsbedingungen für die Bediensteten der kommunalen Gebietskörperschaften müssen die Rekrutierung von qualifiziertem Personal auf der Grundlage von Leistung und Befähigung ermöglichen; zu diesem Zweck sind geeignete Ausbildungsmöglichkeiten, Besoldungs- und Beförderungsbedingungen vorzusehen.