Der Ausschuss wählt seinen Vorstand für zwei Jahre. Eine Wiederwahl der Mitglieder des Vorstands ist zulässig.
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung, die u. a. folgende Bestimmungen enthalten muss:
Der Ausschuss ist bei Anwesenheit von zwölf Mitgliedern beschlussfähig;
der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.