Der Rat setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitglieds und jedes assoziierten Mitglieds des Instituts zusammen.
Der Rat tritt einmal im Jahr zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Ausserordentliche Tagungen des Rates werden einberufen:
auf Einladung des Direktoriums;
auf Betreiben von einem Drittel der Mitglieder des Rates.
Beobachter können zu Sitzungen des Rates eingeladen werden, verfügen aber über kein Stimmrecht. Assoziierte Mitglieder werden an die Ratssitzungen eingeladen. Sie haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen und das Wort zu ergreifen, aber sie haben kein Stimmrecht und kein Recht, anderweitig an den Ratsentscheiden teilzunehmen.
Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt für jede Sitzung einen Vorsitzenden.
Der Rat:
gibt allgemeine Weisungen in Bezug auf die Arbeit des Instituts;
überprüft die Tätigkeiten des Instituts;
genehmigt auf Empfehlung des Direktoriums mit Zweidrittelmehrheit neue Mitglieder und neue assoziierte Mitglieder des Instituts;
prüft und beschliesst auf Empfehlung des Direktoriums mit Zweidrittelmehrheit die Suspendierung von Mitgliedern und assoziierten Mitgliedern;
ernennt die Mitglieder und den Vorsitzenden des Direktoriums;
ernennt den Nominierungsausschuss;
ernennt die Rechnungsprüfer;
genehmigt die geprüften Finanzberichte.
Die Beschlüsse des Rates werden durch Konsens gefasst. Sind alle Anstrengungen unternommen worden, ohne zu einem Konsens zu gelangen, so kann der Vorsitzende beschliessen, eine formelle Abstimmung einzuleiten. Eine formelle Abstimmung findet auch dann statt, wenn dies von einem abstimmenden Mitglied verlangt wird. Sofern in diesem Übereinkommen nichts anderes festgelegt ist, erfolgt eine formelle Abstimmung des Rates mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied des Rates verfügt über eine Stimme; bei Stimmengleichheit kann der Vorsitzende der Sitzung die ausschlaggebende Stimme abgeben.