Der Rat wählt je einen Vertreter aus den Reihen der Mitglieder und der assoziierten Mitglieder sowie ein Mitglied des Direktoriums zu Mitgliedern des Nominierungsausschusses.
Der Nominierungsausschuss:
nominiert angesehene Persönlichkeiten als Mitglieder oder als Vorsitzenden des Direktoriums zur Ernennung durch den Rat;
nominiert externe Rechnungsprüfer zur Ernennung durch den Rat.