Dieses Übereinkommen kann durch Zweidrittelmehrheit aller Vertragsparteien geändert werden. Ein Änderungsvorschlag ist mindestens acht Wochen im Voraus weiterzuleiten.
Die Änderung tritt 30 Tage nach dem Tag in Kraft, an dem zwei Drittel der Vertragsparteien dem Depositar notifiziert haben, dass sie die aufgrund innerstaatlicher Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Änderung notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben. Ab diesem Zeitpunkt ist sie für alle Mitglieder und assoziierten Mitglieder verbindlich.