Dieses Übereinkommen, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermassen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt allen in Artikel 38 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften dieses Übereinkommens.