Ziel dieses Protokolls ist, ein System regelmässiger Besuche einzurichten, die von unabhängigen internationalen und nationalen Gremien an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, durchgeführt werden, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhindern.
Art. 1 – Allgemeine Grundsätze
Art. 1
- Gliederungspfad
- Teil I Allgemeine Grundsätze
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 13.04.2026
Verfügbare Sprachversionen
Artikelversion auswählen
Aktuelle und historische Fassungen bleiben getrennt und dauerhaft aufrufbar. Die gewählte Fassung öffnet automatisch.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 1 Ziel dieses Protokolls ist, ein System regelmässiger Besuche einzurichten, die von unabhängigen internationalen und nationalen Gremien an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, durchgeführt werden, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder St
- SR-Nummer
- SR 0.105.1
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.12.2002
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht