Behörden oder Amtsträger dürfen keine Sanktionen gegen eine Person oder Organisation anordnen, anwenden, erlauben oder dulden, weil diese dem nationalen Präventionsmechanismus Auskünfte erteilt hat, unabhängig davon, ob diese richtig oder falsch waren; eine solche Person oder Organisation darf auch sonst in keiner Weise benachteiligt werden.
Vertrauliche Informationen, die vom nationalen Präventionsmechanismus gesammelt werden, sind geschützt. Personenbezogene Daten dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Person nicht veröffentlicht werden.