Die Sitzungen des Ausschusses finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Ausschuss ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Vorbehaltlich des Artikels 10 Absatz 2 fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Das Sekretariat des Ausschusses wird vom Generalsekretär des Europarats gestellt.