Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 11 Dieses Protokoll lässt zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestimmungen unberührt, die enthalten sind: a) im Recht eines Vertragsstaats; oder b) in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht.