Bei der Erfüllung der ihm durch dieses Protokoll übertragenen Aufgaben lässt sich der Ausschuss vom Grundsatz des Wohls des Kindes leiten. Er trägt ausserdem den Rechten sowie der Meinung des Kindes Rechnung, wobei die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend dem Alter und der Reife des Kindes zu berücksichtigen ist.
Art. 2 – Allgemeine Grundsätze für die Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses
Art. 2
Allgemeine Grundsätze für die Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses
- Gliederungspfad
- Teil I Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 11.12.2024
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Art. 2 Allgemeine Grundsätze für die Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses Bei der Erfüllung der ihm durch dieses Protokoll übertragenen Aufgaben lässt sich der Ausschuss vom Grundsatz des Wohls des Kindes leiten. Er trägt ausserdem den Rechten sowie der Meinung des Kindes Rechnung, wobei die Mei
- SR-Nummer
- SR 0.107.3
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 19.12.2011
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht