Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist Depositar dieses Protokolls.
Der Generalsekretär unterrichtet alle Staaten von:
den Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritten nach diesem Protokoll;
dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls und seiner Änderungen nach Artikel 21;
Kündigungen nach Artikel 22.