Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind:
die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschliesslich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;
die Nichtdiskriminierung;
die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;
die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;
die Chancengleichheit;
die Zugänglichkeit;
die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.