Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag werden unter Zugrundelegung der besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Ratschläge:
in Übereinstimmung mit diesem Protokoll die allgemeine Politik für den umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt sowie der abhängigen und verbundenen Ökosysteme festlegen; und
Massnahmen nach Artikel IX des Antarktis-Vertrags zur Durchführung dieses Protokolls zu beschliessen.
Die Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag überprüfen die Arbeit des Ausschusses und machen sich dessen Ratschläge und Empfehlungen sowie die Ratschläge des Wissenschaftlichen Ausschusses für Antarktis-Forschung bei der Wahrnehmung der in Absatz 1 genannten Aufgaben in vollem Umfang zunutze.