Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die Zusammenarbeit zu diesem Zweck, wie sie während des Internationalen Geophysikalischen Jahres gehandhabt wurden, bestehen nach Massgabe dieses Vertrags fort.
Art. II
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- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 16.11.2023
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. II Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die Zusammenarbeit zu diesem Zweck, wie sie während des Internationalen Geophysikalischen Jahres gehandhabt wurden, bestehen nach Massgabe dieses Vertrags fort.
- SR-Nummer
- SR 0.121
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 01.12.1959
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht