Richtlinien

Art. 8h Richtlinien

Das EDI erarbeitet Richtlinien, worin Ausschreibung, Auswahl, Durchführung von Nationalen Forschungsschwerpunkten sowie deren Kontrolle näher geregelt sind. Diese Richtlinien1 werden vom Bundesrat genehmigt.



1 Die Richtlinien werden nicht in der AS publiziert; sie können beim Staatssekretariat bezogen werden (AS 2004 4263).


Stand am 7. Dezember 2004

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