Erneuerung von Schweizer Delegationen im Rahmen internationaler Kooperationen
Art. 10e1 Erneuerung von Schweizer Delegationen im Rahmen internationaler Kooperationen
1 Das Staatssekretariat ist befugt, im Rahmen der jeweiligen Abkommen auf dem Gebiet der internationalen Forschungskooperation die Wiederwahl oder Erneuerung der Schweizer Delegationen in den Ausschüssen von internationalen Organisationen, Programmen und Zusammenarbeitsprojekten zu beschliessen, namentlich der Delegationen:
a.beim Europäischen Laboratorium für Teilchenphysik (CERN);b.bei der Europäischen Südsternwarte (ESO);c.beim Europäischen Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL);d.bei der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM).
2 Bei Vorhaben in der Zuständigkeit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften konsultiert es das Integrationsbüro EDA/EVD und bei an EURATOM gebundenen Vorhaben das Bundesamt für Energie.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Sept. 2004, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 4263).
Stand am 7. Dezember 2004
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