36 Ausbildungs- und Erziehungsverantwortung

361 Ausbildungs- und Erziehungsverantwortung

1 In den Rekrutenschulen und den Kaderschulen tragen die Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere die Ausbildungs-, Erziehungs- und Führungsverantwortung. Sie bilden hauptsächlich die Milizkader aus und unterstützen sie bei ihrer Führungs-, Ausbildungs- und Erziehungstätigkeit während des Praktischen Dienstes. Sie können durch Zeitmilitär und Fachlehrer unterstützt werden.

2 In den Wiederholungskursen und Kaderkursen sowie im Friedensförderungs-, Assistenz- und Aktivdienst liegt die Gesamtverantwortung beim Truppenkommandanten. Ausbildung und Erziehung sind hier Sache der Milizkader. Diese können durch militärisches Personal und Fachlehrer unterstützt werden.

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005

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